Erste Schritte
Melden Sie sich gerne per Email oder telefonisch an. Wir vereinbaren dann ein Erstgespräch, in dem wir gemeinsam klären, ob eine Behandlung bei mir für Sie und Ihre Anliegen passend ist.
Zurzeit gibt es leider keine freien Therapieplätze.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für Vertragsbehandlungen in dem Richtlinienpsychotherapieverfahren Verhaltenstherapie habe ich eine sogenannte Kassenzulassung. Wenn eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist und ich hierfür freie Kapazitäten habe, wird diese -wie auch schon das Erstgespräch- über die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet.
Private Krankenversicherung und Selbstzahler
Ihre Krankenversicherung übernimmt die Therapiekosten in dem Umfang, den Sie individuell miteinander vereinbart haben, wenn die Indikation zu einer Psychotherapie vorliegt. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch als Selbstzahler tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Die erbrachten Leistungen werden dann privat in Rechnung gestellt.